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VG Schleswig, 22.01.2009 - 12 A 19/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14
Schutz von Wohnnutzung im Außenbereich vor Lärmimmissionen durch …
Ohne dass es im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens einer weiteren Auseinandersetzung mit der Frage bedarf, ob eine generelle Beaufschlagung gemäß Nr. 3.2.1 Abs. 6 TA Lärm prognostisch ermittelter Immissionswerte überhaupt geboten ist bzw. ob eine pauschale Beaufschlagung grundsätzlich gerechtfertigt wäre (verneinend: VG Schleswig, Urteil vom 22.09.2009 - 12 A 19/08 -, zit. nach juris, mit eingehender Begründung; s.a. OVG Lüneburg, Urteil vom 18.05.2007 - 12 LB 8/07 -, zit. nach juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.09.2005 - 2 M 15/05 -, zit. nach juris), oder - wie die Antragsteller ergänzend einfordern -, ob jedenfalls einzelfallbezogen die Schallprognose mit einem Sicherheitszuschlag versehen werden muss, liegt der ohne Zuschlag ermittelte Beurteilungspegel bei (nur) 43, 2 dB(A) nachts und damit 1, 8 dB(A) unter dem Immissionsrichtwert für die Nachtzeit von 45 dB(A). - VG Gießen, 03.02.2011 - 8 L 5455/10
Windenergieanlagen und Nachbarschutz
Ohnehin ist ein solcher Sicherheitszuschlag wegen Prognoseunsicherheiten nicht zwingend (vgl. VG Schleswig, U. v. 22.01.2009 - 12 A 19/08 -, juris, Rdnr. 44).